Spenden und Kirchgeld

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere Kirchengemeinde und die vielfältigen Projekte. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, wenn Sie Ihre Adresse angeben.

Konto der Kirchengemeinde:        Sparkasse Aschaffenburg, DE82 7955 0000 0240 2033 23

Mit dem Spendenprojekt "Miteinander in Karlstein" unterstützen wir Menschen in der Gemeinschaftsunterkunft Römerstraße in Karlstein.

Wir organisieren einen Sprachkurs vor Ort, Unterstützen bei der Kinderbetreuung und bei Behördengängen. Dies wird alles nur aus Spendengeldern finanziert.

Wenn Sie das Projekt mit Ihrer Spende unterstützen wollen, klicken Sie auf den Button "Starthilfe" oder geben bei der Überweisung den Verwendungszweck miteinander in Karlstein an.

Herzlichen Dank!

Auf der Homepage der Diakonie Katastrophenhilfe gibt es die Möglichkeit der Online-Spende für Hilfe in der Ukraine.

Die Bankverbindung der Katastrophenhilfe lautet:
Evangelische Bank
IBAN: DE68520604100000502502
BIC: GENODEF1EK1

Kirchgeld

Sie haben einen Brief mit der Bitte um Zahlung des Kirchgeldes von uns erhalten. Hier finden Sie Hintergrundinformationen zum Thema Kirchgeld. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns. Vieles lässt sich im Gespräch leichter klären. Wir sind gerne für Sie da! 

pfarramt.kahl-karlstein@elkb.de / Tel. 06188 / 2423

Als evangelischer Christ mit Wohnort in Bayern gehören Sie der Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern an. Wenn Sie in Kahl am Main, Karlstein oder Großwelzheim wohnen, sind Sie automatisch der Kirchengemeinde Kahl-Karlstein zugeordnet.

Die bayrische Landeskirche als große Gemeinschaft und ihre Kirchengemeinde vor Ort haben einiges zu bieten:

  • Mit der Kreuzkirche in Kahl, der Erlöserkirche in Dettingen und dem (angemieteten) Raum in der Alten Schule in Großwelzheim haben wir Räume in denen wir Gottesdienste feiern und vielfältiges Gemeindeleben anbieten können.
  • Es gibt Menschen, die in der Kirchengemeinde arbeiten und dies für die Gemeindeglieder - also auch für Sie tun. Der Pfarrer feiert mit Ihnen Gottesdienste, steht für Taufen, Trauungen und Beerdigungen zur Verfügung und ist als Seelsorger für Sie da. Es gibt Kirchenmusiker, Verwaltungsangestellte, Reinigungskräfte und viele mehr.
  • Die Kirchengemeinde finanziert verschiedene diakonische Einrichtungen wie Kindergärten, Sozialstationen, Diakoniekaufhaus usw., die allen Menschen zugute kommen.
  • Die Gebäude und ihre Ausstattungen von Glocken, Orgel und Kirchenbänken angefangen bis zur Küchenausstattung und z.B. den Abendmahlskelchen werden für die Gemeindeglieder angeschaft, gepflegt und erhalten.
  • Die Gemeinde bietet Kinder- und Jugendarbeit, Konzerte, Vorträge und verschiedene Möglichkeiten Gemeinschaft und Spiritualität zu erleben.

All das kostet Geld und wird durch Ihren "Mitgliedsbeitrag" finanziert. In Deutschland ist es so geregelt, dass die großen Kirchen an das Steuersystem angeschlossen sind und die Mitgliedsbeiträge darüber erhoben werden dürfen. 9% des zu versteuernden Einkommens werden als Kirchensteuer abgeführt.

In Bayern gibt es zusätzlich eine besondere Regelung:es werden nur 8% des Einkommens als Kirchensteuer eingezogen, das verbleibende 1% darf jede Kirchengemeinde als sogenanntes Kirchgeld von ihren Gemeindegliedern erbitten und vor Ort in der Kirchengemeinde verwenden. Im Gegensatz dazu  geht die Kirchensteuer an die Landerkirche Bayern, finanziert die gesamtkirchlichen Aufgaben und wird über einen bestimmten Verteilschlüssel an alle Kirchengemeinden in Bayern verteilt.

Gemeindemitglieder, die in Hessen arbeiten zahlen 9% Kirchensteuer (in Bayern tätige Gemeindeglieder nur 8%) und sind trotzdem aufgrund Ihres Wohnsitzes kirchgeldpflichtig. Sie können das gezahlte Kirchgeld aber beim Steuerjahresausgleich geltend machen und bekommen es im vollem Umfang zurück.

Rein rechtlich gesehen sind Sie durch Ihre Mitgliedschaft in der bayrischen Landeskirche verpflichtet dieses Kirchgeld zu bezahlen. Mit dem Kirchgeldbrief bitten wir um diese Zahlung und erinnern Sie jedes Jahr daran. Da wir nicht wissen, wie hoch Ihr Einkommen ist bitten wir Sie sich an Hand der Tabelle selbst einzuordnen. Sollte Ihnen weniger als 9696,- € im Jahr zur Verfügung stehen, sind Sie nicht kirchgeldpflichtig. Melden Sie uns das bitte zurück, da wir Ihnen sonst jedes Jahr wieder schreiben.

Als Kirchengemeinde in Ihrem Wohnort sind wir für Sie da. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen melden Sie sich bitte bei uns.

Pfarrer Christian Riewald und Mitarbeiter

pfarramt.kahl-karlstein@elkb.de

06188 / 2423